Bei mir im Blog hatte ich ein schönes Plug-In, das oben genannte „subscribe to comments“. Dieses bietet den Kommentierern die Möglichkeit, durch ein kleines Häkchen unter der Kommentar-Eingabebox sich per E-Mail über neue Kommentare benachrichtigen zu lassen.
Leider scheint dieses Plug-In nicht ganz dem deutschen Recht zu entsprechend. Wie im Upload-Magazin zu finden, wurden diese Blog-Betreiber genau deswegen nun abgemahnt.
Sie können es sich nur so erklären, daß man beim Kommentieren ja auch eine fremde E-Mail-Adresse angeben könnte. Damit würde dann jemand unbeteiligtes über neue Kommentare benachrichtig und dieser könnte sich dadurch gestört fühlen. Wenn nun auch noch der Blog als gewerblich eingestuft wird, dann wird das zu Spam. Und schon kann es Ärger geben.
Sehr nervig!
Im verlinkten Artikel wird auch eine Lösung für das Problem beschrieben: Das Plug-In müßte so erweitert werden, daß es zunächt die E-Mail-Adresse durch eine Bestätigungsmail überprüft. So läuft es ja z.B. bei vielen Newslettern.
Mal schauen, wann das kommt. Bis dahin habe ich das Plug-In erstmal deaktiviert. Aber im Prinzip finde ich es schon pervers, auf was mal alles im deutschen Web achten muss, weil es irgend jemand zu Schädigung Dritter einsetzen könnte.
Meines Erachtens nach ist es an der Zeit, den Abmahnkanzleien unseres Landes ordentlich den Stinkefinger zu zeigen, da es mittlerweile reicht. Es ist ja in Ordnung, wenn bestimmte Dinge abgemahnt werden (hochwertige Fotografien, Spamschleudern, hochwertige Texte…), aber der Stand der Dinge ist ein völlig anderer. Kanzleien haben diese Abmahnverfahren für sich als Einnahmequelle entdeckt und für viele miese Anwälte ist dies auch die einzige Einnahmequelle. Also gilt es, diese Einnahmequelle zu versiegen, indem einfach nicht gezahlt wird und die Strafe stattdessen abgesessen wird.
Ich weise bereits in meinem Impressum darauf hin, dass ich nicht bereit wäre, auch nur einen einzigen Cent zu zahlen, sondern stattdessen die Strafe absitzen würde. DIES WÜRDE ICH AUCH TUN. Aus jeder Abmahnung wird ein Event veranstaltet und der breiten Öffentlichkeit das gesamte Abmahnverfahren inkl. Adresse der Abmahnkanzlei mitgeteilt. Keine gute Werbung für solch eine Kanzlei. Nicht zu vergessen, wie schön lange solche Einträge dann in Google zur Verfügung stehen.
Würden alle Blogger nach diesem Prinzip verfahren, würden es die Abmahnkanzleien schnell aufgeben, diese zu belangen.
Bei mir/uns funktioniert diese Praxis.
Dr. Satori
Verlag „Der Giftspritzer“ – Satiremagazin
http://www.giftspritzer.de
Achja, ein Nachtrag noch: Dann müsste beispielsweise auch das Plugin „Artikel per Email versenden“ (weiß jetzt nicht, wie es heißt), abmahnwürdig sein. Diese Artikelversende-Möglichkeit wird in fast allen Online-Ausgaben der Zeitungen eingesetzt.
Es kann nicht sein, dass wenn ein Dritter etwas macht, was nicht in Ordnung ist, der Betreiber einer Homepage herangezogen wird. Ist so, wie wenn mein Auto geklaut werden würde und ich zur Rechenschaft gezogen werde, dass ich das Auto dort abgestellt habe, wo es der Dieb entwendete und der Dieb geht schadenfrei aus.
Nene, es reicht jetzt.
Ist ja nun schon sehr lange her, aber ich wollte mal hier nachschauen, hat sich da etwas neues ergeben, mehr Abmahnungen oder ist es jetzt erlaubt?