Dies ist ja zum Glück mein privater Blog, und ich muss mich nicht an die Themen halten, die ich mir eigentlich auferlegt hatte.
Und so muss ich heute über etwas schreiben, was mich sehr nachdenklich stimmt.
Vorhin wurde in der Tagesschau über die Waldbrände in Russland berichtet. Dabei wurde in einem Nebensatz erwähnt, dass dort zur Brandbekämpfung Strafgefangene herangezogen werden.
Lasst euch das mal auf der Zunge zergehen: Strafgefangene werden dazu gezwungen, dass sie sich in eine sehr gefährliche Zone begeben und dort Arbeiten erledigen, für die sie nicht ausgebildet sind.
Mich erinnerte das im ersten Moment an die Katastrophe von Tschernobyl. Auch da wurden Strafgefangene in Orte geschickt, die für sie lebensgefährlich waren. Es war quasi ein Todesurteil. Jetzt werden viele entgegnen, dass das ja damals die UdSSR war, das war ja ein totalitäres Regime, da war das halt so.
Und wie ist es dann heute? Offensichtlich hat sich da nicht wirklich was geändert.
Auch wenn diese Strafgefangenen durch ihre Taten ihre Haft zu Recht absitzen (und die zu unrecht inhaftierten bleiben hier mal der Einfachheit halber ausgeblendet), so sind sie immer noch Menschen, die ihre unveräußerbaren Menschenrechte für die Zeit ihrer Haft nicht verloren haben. Und so darf keine aufgeklärte Gesellschaft, die die Menschenrechte akzeptiert hat, ein solches Verbrechen begehen.
Aber gut, wir reden ja von Russland, und dass es dort mit den Menschenrechten nicht so weit her ist, ist wohl leider nicht von der Hand zu weisen. Aber auch bei uns gab es schon mal Überlegungen in eine solche Richtung:
Nach der Atomkatastrophe in Japan wurde bekannt, dass sich viele Menschen freiwillig gemeldet haben, die in die verstrahlen Gebiete gingen, um dort aufzuräumen. Es wurde hier in den Medien immer wieder mit der japanischen Mentalität begründet, die Aufopferung für die Gemeinschaft, die so tief in ihrer Seele verwurzelt ist. In dem Zusammenhang wurde dann darüber diskutiert, wer eigentlich bei uns diese Aufgabe übernehmen würde. Neben Katastrophenschutz, Bundeswehr, THW etc. wurden auch Strafgefangene genannt.
Lasst nicht zu, dass in diesen Überlegungen jemals Zwang vorkommt. Das wäre das Ende unserer Demokratie, mit unserer freien Gesellschaft!
Deshalb: Wenn diese Diskussion wieder mal auftaucht, lasst uns bitte an unser Grundgesetz denken, vor allem an Artikel 2, Absatz 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ in Verbindung mit Artikel 1, Absatz 2: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“.
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